Aenderung der Berechtigungskriterien fuer das MNI-Service

Mit Beginn des Wintersermesters 1996/97 werden die Berechtigungskriterien
fuer das Mail/News/Infoservice fuer Studierende der TU Wien in einigen
Punkten abgeaendert. Diese Aenderungen betreffen jene Studenten, die ein
Studium abgeschlossen haben bzw. die ein Doktorats- oder Aufbaustudium
betreiben. Nachfolgend die Zusammenfassung der Kriterien.

Berechtigungskriterien
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  1. Berechtigt sind alle Studierenden im ersten Studienabschnitt mit
    Stammhochschule TU-Wien, die in einem Beobachtungszeitraum
    Pruefungen im Ausmass von 8 oder mehr Semesterwochenstunden an der
    TU-Wien abgelegt haben und an der TU-Wien inskribiert sind.

  2. Berechtigt sind alle Studierenden mit Stammhochschule TU-Wien, die sich
    im 2. Studienabschnitt befinden (1. Diplompruefung abgelegt) und an der
    TU-Wien inskribiert sind.

  3. Fuer Studierende, die ein Studium an der TU-Wien abgeschlossen haben
    (2. Diplompruefung) und ein anderes Studium an der TU-Wien betreiben
    und an der TU-Wien inskribiert sind, gelten neuerlich die Pruefungs-
    kriterien entsprechend Punkt 1 oder Punkt 2.

  4. Studierende, die ein Doktoratsstudium oder Aufbaustudium betreiben und
    an der TU-Wien inskribiert sind, sind berechtigt; es ist jedoch eine
    Erklaerung des Institutsvorstandes (oder des Doktoratvaters) vorzulegen,
    in dem bestaetigt wird, dass am Institut keine Moeglichkeit besteht, eine
    entsprechende Mailbox und einen Zugang zum Internet einzurichten. Diese
    Information erhaelt der Student bei der Anmeldung.

  5. Studierende mit anderer Stammhochschule sind berechtigt, wenn die
    Pruefungskriterien an der TU-Wien entsprechend dem Punkt 1 erfuellt sind.

  6. Fuer Studierende, die ein mit anderen Universitaeten gemeinsam
    eingerichtetes Studium betreiben (z.B. Betriebs- und Wirtschaftsinformatik,
    Technischer Umweltschutz usw.), gelten die Zulassungskriterien wie in den
    Punkten 1 und 2; die geforderten Pruefungen koennen aber auf den anderen
    Universitaeten abgelegt werden. Die Ueberpruefung dieser Daten wird vom
    EDV-Zentrum durchgefuehrt.


Mailadresse in der X.500 Datenbank
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Jeder Student mit einer gueltigen Usernummer auf einem Studentenrechner
hat als Mailadresse < e1234567@student.tuwien.ac.at > . Die tatsaechliche
Adresse (der Homerechner) wird aus der X.500 Datenbank (White Pages der
TU Wien) generiert, in die jeder Student bei der Vergabe der Usernummer
automatisch eingetragen wird.

Diese Datenbank enthaelt neben den Eintragungen wie Name und Matrikel-
nummer ein Feld < RFC822 E-Mail > , in dem die Zustell-Mailadresse
eingetragen ist. Dieses Feld kann vom Inhaber dieser Seite geaendert
werden, d.h.es kann an dieser Stelle eine andere E-Mailadresse eingetragen
werden.
Eine Umleitung ist dann sinnvoll, wenn die Usernummer auf dem
Studentenrechner nicht mehr zur Verfuegung steht (z.b. wenn das Studium
unterbrochen wurde oder die Kriterien nicht erfuellt sind).
Die Eintragung in die X.500 Datenbank bleibt bis zum Ende des Studiums plus
6 Monate erhalten und wird dann geloescht.