Info für Freigabeberechtigte zur Leistungsverrechnung des ZIDs

An alle Freigabeberechtigten von Leistungen der Abteilung Standardsoftware!

Im Zuge der erstmals über SAP durchgeführten Leistungsverrechnung sind naturgemäß aufgrund der massiven Organisationsänderungen Ungereimtheiten bzw. Unklarheiten aufgetreten. Dazu möchte ich gerne Folgendes festhalten: Wenn Sie mit Leistungen belastet wurden, die Mitarbeitern zugeordnet
werden, die seit 1.1.2004 nicht mehr Ihrem Institut angehören, bedenken Sie
bitte, dass diese Leistungen sich auf das 4. Quartal 2003 beziehen und damit
trotzdem mit Ihrem Institut abgerechnet werden müssen. Wenn Mitarbeiter mit Stichtag 1.1.2004 zu Ihrem Institut gewechselt sind, und deren alte Organisationseinheiten aufgelöst wurden, so kann es durchaus
sein, da Sie für die Leistungen des 4. Quartals 2003 als Rechtsnachfolger der
alten Organisationseinheit aufzukommen haben. Im Übrigen werden die Personen so den derzeitigen Organisationseinheiten zugeordnet, wie sie aufgrund der amtlichen Zuordnung durch die Personalabteilung
uns durch die Datenzuordnung auf automatischen Wege bekannt ist. In jedem Fall ersuche ich Sie dringend in Hinblick auf die nächste Quartalsabrechnung im April, die Lizenzen und Dienstleistungen Ihrer Organisationseinheit, die für Sie täglich aktuell einsichtig sind (sts.tuwien.ac.at/css_abfragen.php), zu überprüfen und eventuelle Fehler bzw. Änderungen entweder online oder in Rücksprache mit Frau Schörg (Klappe 42029) bekanntzugeben. Nachträgliche Änderungen sind aus technischen Gründen ausgeschlossen, da verschiedenste Leistungen durch Staffel und Rabatte sich gegenseitige beeinflussen und nicht einzeln ausgekoppelt werden können. Für interne Abklärungen oder Ausgleiche stehen den Instituten aber Leistungsverrechnungen untereinander offen, über die finanzielle Abgleiche vorgenommen werden können.

Albert Blauensteiner ZID - Zentraler Informatikdienst