Möglichkeit der Rolle eines Lizenzverantwortlichen

Die Abteilung Standardsoftware des ZID bietet den Organisationseinheiten optional einen neuen Verantwortlichen an, der aus dem lokalen Bedarf der operativen Systemadministration entstanden ist.

Ab 1.1.2007 bietet die Abteilung Standardsoftware des ZID den
Organisationseinheiten optional einen neuen Verantwortlichen an,
der aus dem lokalen Bedarf der operativen Systemadministration
entstanden ist: Der Lizenzverantwortliche.

Der vom Leiter der Organisationseinheit vorgeschlagene Lizenzverantwortliche wird mit Zustimmung eines Verantwortlichen der Abteilung Standardsoftware des Zentralen Informatikdienstes bis auf Widerruf für spezielle lizenzrechtliche Verantwortungsbereiche an dieser - technisch durch Verrechnungsgruppen dargestellten - Organisationseinheit eingesetzt.

Dazu zählen spezielle Rechte und Pflichten, die diesen Funktionsbereich von anderen Bevollmächtigten des Instituts wie den IT Kontaktpersonen, den
Lizenzbestellern und den Freigabeberechtigten auszeichnen:

Der Lizenzverantwortliche einer Organisationseinheit erhält Zugang zu all den Software Produkten am Software Distributionsserver, die insgesamt an der Organisationseinheit bestellt bzw. in Wartung sind. Dieser spezielle Zugang ermöglicht es dem Lizenzverantwortlichen vor allem, die technische Aufgabe lokaler Systemadministration an den verschiedenen Arbeitsplätzen und Servern der Organisationseinheit wahrzunehmen, indem er unabhängig von der Lizenzbestellung bei entsprechender Ermächtigung die bestellten Softwareprodukte auf die entsprechenden Zielsysteme herunterladen und installieren kann.

In diesem Zusammenhang sei ausdrücklich darauf verwiesen, dass durch diesen speziellen Zugang zum Software Distributionsserver der Lizenzverantwortliche eine besondere Verantwortung darin hat, dass er sicherstellt, dass an der Organisationseinheit keinerlei Spiegel (mirror) von Teilen des Software Distributionsservers zum Zwecke der lokalen Lizenz- und Installationspflege an der Organisationseinheit angelegt werden. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeitsplätze und Server an der Organisationseinheit nur dann mit Software über den Software Server versorgt werden, wenn aufrechte
Bestellungen bzw. Wartungsvereinbarungen vorliegen. Ebenso achtet er auf die Einhaltungen der Lizenzbestimmungen, insbesondere achtet er darauf, dass die Produkte nicht weitergegeben werden dürfen und nur entsprechend den Lizenzbedingungen eingesetzt werden dürfen. Er haftet insbesondere in urheberrechtlicher Weise für den ordnungsgemäßen und legalen Einsatz der Softwareprodukte in Vertretung der besonderen Verantwortung des Leiters der Organisationseinheit.

Albert Blauensteiner, ZID, Standardsoftware