Neue Bagatellgrenze für Telefonentgelte (Privat- u. Drittmittelgespräche

Anhebung der Bagatellgrenze für Privat- und Drittmittel-
gespräche auf 2,-- Euro pro Monat
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Mit Beginn der Verrechnung der Telefongesprächsentgelte wurde für
Privat- und Drittmittelgespräche eine Bagatellgrenze von 1,-- Euro
pro Monat eingeführt. Liegen die Telefongesprächsentgelte für ein
Telefonentgeltkonto in einem Monat unterhalb der Bagatellgrenze,
so wird keine Telefonentgeltaufstellung für den betreffenden Monat
erstellt und verschickt und es werden für diesen Monat keine Ent-
gelte in Rechnung gestellt.

Beginnend mit Jänner 2003 wird diese Bagatellgrenze auf 2,-- Euro
pro Monat erhöht. Ab Jänner 2003 werden daher Telefonentgeltauf-
stellungen für Privat- und Drittmittelgespräche nur mehr erstellt
und verschickt, wenn die Entgelte im betreffenden Monat mindestens
2,-- Euro betragen. (Die im Februar 2003 zur Aussendung gelangenden
Quartalsrechnungen und Zahlscheine betreffen die Monate Oktober bis
Dezember 2002, für die noch die alte 1 Euro-Grenze Gültigkeit hatte.)

Gleichzeitig mit der Anhebung der Bagatellgrenze soll eine Umstellung
der Bezahlung der Privatgesprächsentgelte dahingehend erfolgen, dass
die privaten Telefongesprächsentgelte mittels Gehaltsabzugs durch die
Quästur beglichen werden. Eine entsprechende Information der Mit-
arbeiter wird durch die Universitätsdirektion vor Einführung der neuen
Vorgangsweise erfolgen.

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Friedrich Blöser bloeser@zid.tuwien.ac.at
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