Neues Verrechnungssystem für Telefongesprächsentgelte

Ab 1. 1. 2009 tritt ein neues Verrechnungssystem für die Telefongesprächsentgelte in Kraft.

Privat- und Drittmittelgespräche 

Die separate Abrechnung von Privat- und Drittmittelgesprächen entfällt. Es sind nur mehr Dienstgespräche mit der Amtsholung 02 möglich. Die Amtsholungen 03, 04 und 05 stehen nicht mehr zur Verfügung. Eine fallweise geringfügige und in zeitlicher Hinsicht maßvolle private Nutzung der Telefonanlage ist zulässig. Privatgespräche sollten daher im Normalfall mittels privatem Handy, mittels Diensthandy mit Privatgesprächstrennung, über Softphone zu einem privaten SIP-Provider oder über Calling Cards geführt werden.

Verrechnung mit den Instituten

Der Verrechnung der Gesprächsentgelte mit den Instituten wird ein Gebührenmodell mit einfacher Zoneneinteilung für In- und Ausland zugrunde liegen. Die 0900-Nummern werden bis auf begründete Ausnahmen generell gesperrt (betrifft insbesondere Telediscount, etc.).

Detailliertere Information finden Sie auf der Seite "<link 121810 - link_intern "Interner Link">Änderungen</link> bei der Verrechnung von Telefongesprächsentgelten".