Rufweiterleitung von TU-Nebenstelle zu A1-Diensthandy

Den Nutzern von Diensthandys bietet der ZID eine Möglichkeit, Gespräche zur TU-Nebenstelle zum A1-Diensthandy weiterleiten zu lassen.

Nach umfangreichen Tests bietet der ZID den Nutzern von Diensthandys eine Möglichkeit an, Gespräche zur TU-Nebenstelle zum A1-Diensthandy weiterleiten zu lassen. Realisiert wird dies durch Einrichtung einer Rufabfallkette, bei der zeitgesteuert unterschiedliche Rufnummern hintereinander angewählt werden. In einer solchen Kette kann zuerst die TU-Nebenstelle, dann die A1-Rufnummer angerufen werden.

Handhabung

Die Rufabfallkette lässt sich, nachdem sie vom ZID programmiert wurde, auf dem Tischapparat jederzeit vom Nutzer mit *10# aktivieren und mit #10# deaktivieren. Bei deaktivierter Rufabfallkette gilt für die Nebenstelle das in der TK-Anlage definierte Rufabfallziel für Nichtmelden oder Besetzt (z.B. TU-Sprachbox oder Sekretariat).

Als Anrufer wird am Handy die Direct Link-Rufnummer der TU Wien +4366467020 gefolgt von der weitergeleiteten Nebenstelle angezeigt, also nicht die Rufnummer des tatsächlichen Anrufers.

Entgelte

Für jedes Gespräch, das zur externen Rufnummer weitergeleitet wird - also sowohl für externe als auch TU-interne Anrufe - fallen Entgelte an, sobald sich der gerufene Teilnehmer oder seine Mobilbox meldet. Es wird im Verrechnungssystem der TU Wien ein Dienstgesprächsdatensatz erzeugt mit der weitergeleiteten TU-Nebenstelle als Anrufer und der externen Rufnummer als Wahlziel. Weitergeleitete Anrufe werden somit als Dienstgespräche der TU-Nebenstelle verrechnet (dzt. 6.5 Cent/Min), auch wenn diese nur eine hausberechtigte Nebenstelle ist.

Einrichtung

Die Einrichtung muss mit dem Formular "Telefonanschluss" unter http://www.zid.tuwien.ac.at/kom/telefonie/formulare/, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster beantragt werden, wobei die TU-Nebenstelle anzugeben ist, die weitergeleitet werden soll, sowie die Rufnummer des Diensthandys (z.B. unter Sonderwünsche). Da die durch die Rufweiterleitung anfallenden Entgelte der jeweiligen Organisationseinheit (im Zuge der regelmäßigen TK-Entgelt-Verrechnung) in Rechnung gestellt werden, ist die Unterschrift des Leiters der Organisationseinheit erforderlich.